Winterreifen-Kennzeichnung jetzt Gesetz Alle ab 2018 produzierten Winterreifen müssen die „Schneeflocke“ tragen

Alle ab dem 1. Januar 2018 produzierten Reifen müssen mit dem Schneeflockensymbol gekennzeichnet sein, damit sie als Winterreifen gelten. Die Regelung wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt damit seit dem 1. Juni, meldet der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk (BRV). Das von Fachleuten „3 Peak Mountain Snow Flake (3PMSF)“ genannte Piktogramm wird nach einer Prüfung vergeben, bei dem Produkte im Vergleich mit einem genormten Referenzreifen eine bestimmte Leistungsfähigkeit auf Schnee nachweisen müssen. Für bis zum 31. Dezember 2017 produzierte und nur mit dem M+S-Symbol gekennzeichnete Reifen gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2024.
Die Hersteller von Qualitätsreifen nutzen das Symbol bereits heute, und auch gute Ganzjahresreifen schaffen die 3PMSF-Prüfung problemlos. Eine Einschränkung des Angebots ist deshalb nicht zu befürchten.
Seit dem 1. Juni 2017 gilt zudem ein erhöhtes Bußgeld: Das Fahren mit unzulässiger Bereifung bei winterlichen Straßenbedingungen, also Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, wird nun mit einem Bußgeld von 60 Euro geahndet. Der Fahrzeughalter, der das zugelassen hat, muss sogar 75 Euro bezahlen. **

**Quelle KFZ -Betrieb