Warum jetzt schon an Winterreifen denken ?

Der Paragraph 2 Abs. 3a der StVO regelt es so: „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage“. Was aber ist die „geeignete Bereifung“? Die Straßenverkehrsordnung kennt keine Sommerreifen oder Winterreifen. Es gibt dort keine einheitliche Definition.

Achten sie auf die Schneeflocke!
Als Anhaltspunkt zum „richtigen Winterreifen“ könnte der schon lange bestehende Industriestandard für „echte“ Winterreifen gelten. Denn Winterreifen mit Schneeflocke darf sich nur ein Reifen nennen, der bei einem standardisierten Traktionstest auf einer festen Schneedecke mindestens 110 Prozent der Leistungsfähigkeit des weltweit (!) und von allen Herstellern anerkannten Referenzreifens Uniroyal Tiger Paw erreicht. Das M&S-Zeichen für „Matsch und Schnee“ hingegen unterliegt keiner Prüfung. Vor allem im SUV- und Geländewagenbereich schmücken sich viele Reifen mit dem M&S Symbol, obwohl sie nach GTÜ-Erfahrungen im Winter teilweise problematische Fahreigenschaften an den Tag legen.

Früh genug umrüsten
Winterreifen spielen nicht erst auf Schnee und Eis ihre Vorteile gegenüber Sommerreifen aus. Sobald die Temperatur wenige Grad über Null beträgt, sorgen sie für bessere Traktion und damit für mehr Sicherheit – auch auf nasser Fahrbahn. Der Winter in unseren Breiten ist ohnehin eher nass als schneereich: Über 45 Prozent der Winterzeit sind die Straßen einfach nur nass, lediglich zu 15 Prozent schneebedeckt und zu 40 Prozent sogar trocken, aber kalt. Ergo kommt den Nässeeigenschaften eines Winterreifens besondere Bedeutung zu.

Auch ohne Mitschuld kann es teuer werden
Teuer wird es nach der Gesetzesnovelle für Fahrer mit unangemessener Bereifung. 20 Euro kostet es, wenn bei einer Kontrolle die ungeeignete Bereifung festgestellt wird, 40 Euro, wenn es durch die falsche Bereifung zu Behinderungen des Verkehrs kommt.
Mit einem echten Winterreifen ist der Autofahrer in jedem Fall gut bedient. Winterreifen sollten von Oktober bis etwa April gefahren werden. Sie müssen mindestens vier Millimeter Profiltiefe haben und nicht älter als sechs Jahre sein, da sonst die Gummimischung aushärtet und die Reifen an Haftung verlieren.
Wer also noch keine Winterreifen hat, der sollte jetzt zum Reifenhändler fahren und besonders auf die Schneeflocke an der Seitenwand achten.

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Ihr Autohaus Markgraf Team

Quelle: GTÜ