Winterreifenpflicht?

Gibt es eine Winterreifenpflicht? – Nein!!

Aber eine „witterungsabhängige Verpflichtung“ trägt jeder Fahrer.
Diese gilt bei Regen, Schnee und Glatteis bzw. Eisregen.

Wer ein kennzeichnungsplichtiges Fahrzeug führt,muss bei einer Sichtweite
unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer
ausschließen und wenn nötig den nächsten Platz zum Parken aufsuchen.

Im Winter bzw. bei Winterwetter ist das Unfallrisiko 6 mal höher als bei normaler Witterung. Möchten Sie ein höheres Risiko? Ihre Versicherung
und Ihre Angehörigen bestimmt nicht.

Kaskoversicherungen beachten dies besonders- sogar mit Leistungsablehnung.
Haftplichtversicherungen gerne mit „Prozentualer Mitschuld“!

Wetterämter liefern genau Wetterdaten auch nach Monaten.

Regionale Gebiete, Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen, Sachsen, Schweiz und Österreich haben Sonderregelungen mit M+S Reifen, Kettenplicht oder Allrad!

Winterreifen und mehr, siehe unter den Punkten Neuigkeiten.