Neue Sound-Kennzeichnung bei Reifen !

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Vorgabe von Geräuschgrenzwerten ab 10/2009

Ihre Zahl ist schier unendlich – die der Verordnungen und Richtlinien für die Mitgliedsländer der EU. Mit der Richtlinie ECE-R 117 hat die EU nun auch Grenzwerte für das Abroll-Geräusch von Reifen festgelegt. Reifen, die diese Grenzwerte erfüllen, tragen als Kennzeichen ein “S” (”Sound”) auf der Reifenflanke (im Anschluss an die Genehmigungsnummer).

Nach einer Meldung des Bundesverbandes Reifenhandel und des Vulkaniseur-Handwerks BRV wird die Bundesregierung die ECE-R 117 ohne Abstriche umsetzen. Damit ist es ab nach einer Übergangsfrist nicht mehr erlaubt, Reifen ohne diese Kennzeichnung zu verkaufen.
Als Termine gelten:
* für Pkw-Reifen (nach ECE-R 30)
mit einem Querschnitt bis 185 Millimeter der 1. Oktober 2009
* für Pkw-Reifen (nach ECE-R 30)
mit einem Querschnitt von 185 bis 215 Millimeter der 1. Oktober 2010
* für Pkw-Reifen (nach ECE-R 30) mit einem Querschnitt
über 215 Millimeter der 1. Oktober 2011

Der BRV informiert weiter, dass diese Fristen auf die Warenwirtschaft bei Reifenbeständen wirken.
Betriebe sollten als erstes ihre Bestände an Pkw-Reifen (mit eine Querschnitt unter 185 Millimetern) ins Auge fassen oder über Aktionen verkaufen, da Reifen dieser Kategorien ohne S-Kennzeichnung nur noch bis 30. September 2009 verkauft werden dürfen.

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