Vorsicht bei Gasanlagen die in Polen oder Tschechien eingebaut wurden!
Diese Anlagen dürfen nur dann betrieben werden, wenn ein Gutachten eines in Deutschland ansässigen amtlich anerkannten Sachverständiger vorliegt.
Die Nachrüstung darf nur in einem Betrieb, welcher in die Handwerksrolle eingetragen ist, vorgenommen werden.
Außerdem ist ein Schulungsnachweis erforderlich.